VP180a

Verband der Personen nach Art. 180a PGR

Unser Vereinszweck

In Artikel 180a des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts PGR ist normiert, dass mindestens ein Mitglied der Verwaltung gewisser juristischer Personen über besondere Qualifikationen verfügen muss.

Die Beaufsichtigung dieser Personen ist im Gesetz betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts geregelt.

Der Verband der Personen nach Art. 180a PGR ist ein im Jahr 2001 gegründeter Verein nach liechtensteinischem Recht und bezweckt als Interessenverband den Zusammenschluss, die Förderung und Wahrung der Interessen der Mitglieder, welche dem Gesetz betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts unterstehen.

Um diesem Zweck gerecht zu werden, kann der VP180a:

  • Stellungnahmen gegenüber den Behörden und Dritten abgeben;
  • Bei der Gesetzgebung, welche im Speziellen Bereiche zur Ausübung der Tätigkeiten nach Art. 180a PGR betreffen, mitwirken;
  • Zur Bewusstseinsbildung bei Mitgliedern und der Öffentlichkeit beitragen;
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsseminare organisieren auf den Gebieten Sorgfaltspflicht und auf allen weiteren relevanten Gebieten zur Ausübung der Tätigkeiten nach Art. 180a PGR.

Näheres zu unserem Verein erfahren Sie in unseren Statuten oder in unserer Präsentation.